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COVID-Patienten-Monitoring Initiativen der KVen in der COVID-19-Pandemie

Digitalisierung Notfallversorgung Sicherstellung Bundesweit

Die Corona-Krise hat das gesamte Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen gestellt und alle Akteure zu kurzfristigen und weitreichenden Maßnahmen veranlasst. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben während der Pandemie neben ihren Kernaufgaben zusätzliche Versorgungskonzepte auf den Weg gebracht, um Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Verdacht bzw. -Infektion bestmöglich zu steuern und zu versorgen.

COVID-Patienten-Monitoring

Bundesweit

Die vorrangige Herausforderung in der ersten Welle der Pandemie war die Beschaffung von Schutzausrüstung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie schnell und erfolgreich die KVen und die KBV damals auf die Situation reagiert haben.

 

 

 

Baden-Württemberg

Online Corona-Landkarte zur Patientensteuerung:
In Baden-Württemberg wurde in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg (KT BW) eine Corona-Landkarte online gestellt, die bei der Steuerung der an COVID-19 erkrankten Patienten bzw. entsprechenden Verdachtsfällen unterstützt.
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-verdachtsfaellen/

Es gibt eine „Fachanwender-Sicht“, die den Mitgliedern (insbesondere Haus- und Kinderärzte), aber auch anderen Stakeholdern wie Landräten, Oberbürgermeistern, Gesundheitsämtern, Integrierten Leitstellen, etc. zugangsgeschützt angeboten wird. Diese enthält neben einer kartenbasierten Darstellung der Corona-Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen auch eine tabellarische Übersicht mit entsprechenden Stammdaten. Die Karte ist extrem dynamisch und wird derzeit täglich von der KT BW im Auftrag der KVBW aktualisiert: http://coronakarte.kvbawue.de/

Auf den Bürgerseiten von kvbawue.de bietet die KV auch eine öffentliche Ansicht der Karte an, siehe coronakarte.kvbawue.de/public.html bzw. https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/

Die Meldewege zu den Corona-Schwerpunktpraxen und zu den Fieber-Ambulanzen erfolgt ausschließlich über die Hausärzteschaft bzw. die 116117.

eTerminservice: Ein hoher Anteil der Corona-Schwerpunktpraxen nutzt auch den von der KV.digital bereitgestellten eTerminservice und meldet der Servicestelle 116117 über ein spezielles Corona-Terminprofil entsprechende Terminressourcen. Für die Praxen können dann direkte Terminbuchungen mit den entsprechenden automatisierten Praxis- und Patientenbenachrichtigungen erfolgen.

 

Bayern

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat durch verschiedene Maßnahmen bereits seit Ende Februar 2020 an der Eindämmung des Coronavirus im Freistaat aktiv mitgewirkt. Dabei hat sie zahlreiche Initiativen ergriffen und damit insbesondere den öffentlichen Gesundheitsdienst entlastet:

  • Aufbau eines fahrenden Corona-Abstrichservice aus dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst heraus, um insbesondere immobilen Patientinnen und Patienten eine Corona-Testung zu ermöglichen.
  • Umfassende Unterstützung und Mitarbeit in 70 bayerischen Abstrichzentren der Landkreise und kreisfreien Städte.
  • Übermittlung der negativen Testergebnisse an die Patienten, per Telefon, Brief oder SMS.
  • Kauf von Schutzausrüstung in millionenfacher Stückzahl und Aufbau einer eigenen Transportlogistik vom Transport aus Südostasien bis zur Auslieferung an die niedergelassene Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.
  • Massiver Ausbau der Telefonkapazitäten in den Vermittlungs- und Beratungszentrale (VBZ) der KVB, um das Anruferaufkommen unter der 116117 zu bewältigen.
  • Unterstützung der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft in Bayern durch ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot.
  • Aufbau eines psychotherapeutischen Unterstützungsangebots per Videosprechstunde für Patientinnen und Patienten, die unter der Corona-Pandemie und den Folgen besonders leiden.

Die bisherigen Leistungen der KVB in der Bewältigung der Corona-Krise sind zusammengefasst in einer Broschüre zu finden, die ausschließlich online verfügbar ist.

 

Berlin

Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung trotz COVID-19-Implikationen

  • Kostenerstattung von Schutzausrüstung für Praxen.
  • Konzeption finanzieller Schutzmaßnahmen für Niedergelassene und Umsetzung der Regelungen im Rahmen des Corona-Rettungsschirm für Berliner Ärztinnen oder Ärzte und Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten durch Änderung des HVM.
  • Hochfrequente Information der Niedergelassenen zu aktuellen Entwicklungen.
  • Monitoring zur Anzahl geschlossener / limitierter Praxen.
  • Ertüchtigung der 116117-Leitstelle für COVID-19-Spezifik in der KV Berlin zur Patienteninformation in personeller und technischer Hinsicht.
  • Beschaffung von Antigen-Schnelltests für Praxen zur Testung des eigenen Praxispersonals bzw. für die Ärztin oder den Arzt selbst.

Gewährleistung / bedarfsgerechte Erweiterung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes

  • Schutzausrüstung für KV-Notdienstpraxen und Fahrdienst organisiert – beide Versorgungsangebote sind gewährleistet.
  • Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen bedarfsbezogen erweitert.

Aufbau / Betrieb / Gewährleistung einer COVID-19-spezifischen ambulanten Versorgung

  • Aufbau und Betrieb einer Corona-Hotline in der KV Berlin als Informationsangebot für Versicherte, um Unsicherheit zu begegnen.
  • Etablierung von rund 40 COVID-Praxen zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Verdacht – ermöglicht eine getrennte Versorgung der COVID-19-Verdachtspatientinnen und -patienten, um eine COVID-19-Verbreitung durch die Praxen zu verhindern / minimieren.
  • Koordination von Praxen, die asymptomatische Ein- und Rückreisende auf SARS-CoV-2 testen. Bereitstellung der Kontaktmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf der Website der KV.
  • Einrichtung einer KV-COVID-Notdienstpraxis an der Charité Campus Mitte in Kooperation mit der Charité für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkältungssymptomen. Die Anlaufstelle soll außerdem zur Entlastung von Praxen in der Umgebung der Charité sowie deren Notaufnahme beitragen.

Aufbau / Betrieb von Impfzentren

  • Koordination der Durchführung von Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte in sechs Impfzentren sowie durch 29 mobile Impfteams.
  • Bereitstellung umfangreicher und kontinuierlich aktualisierter Informationen für interessierte Ärztinnen und Ärzte, Erarbeitung von Dienstplänen für Ärztinnen und Ärzte sowie Bereitstellung des Anmeldeverfahrens auch für Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte in den Impfzentren.

Informationsplattform für Patientinnen und Patienten

  • Bereitstellung von Testergebnissen des fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der KV-Notdienstpraxen sowie der KV-COVID-Notdienstpraxis am Campus Charité Mitte.
  • Bereitstellung von Kontakten zu den Covid-19-Praxen, der KV-COVID-Notdienstpraxis am Campus Charité Mitte für symptomatische Patientinnen und Patienten.
  • Testmöglichkeiten in Praxen für asymptomatische Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten.
  • Allgemeine Infos zur Testverordnung, Quarantäne-Regelungen etc.

 

Brandenburg

  • Absicherung der Versorgung durch einen Hausbesuchsbereitschafts-Dienst von Hausärztinnen und -ärzten je Mittelbereich, zunächst bis 31.10.2020.
  • Sicherstellung der Versorgung in Alten- und Pflegeheimen durch möglichst wenige Ärztinnen und Ärzte je Heim, Abstimmung der Kollegenschaft auch für Versorgung an Wochenenden und Feiertagen.
  • Ergänzung des Bereitschaftsdienstes durch Hintergrunddienst zur Ausfallsicherung bzw. Verstärkung bei erhöhtem Aufkommen.
  • Ergänzung des Bereitschaftsdienstes durch Einrichtung eines pneumologischen telefonischen Beratungsdienstes über die 116117, zunächst bis 31.10.2020.
  • Ergänzung des Bereitschaftsdienstes durch Errichtung eines telefonischen psychotherapeutischen Dienstes zur Krisenintervention, vorerst bis 31.10.2020, Vermittlung über 116117.
  • Ergänzung des Bereitschaftsdienstes bei regionalen Bedarf (insbesondere Ausfall Rettungsstellen) durch temporäre Einrichtung eines unfallchirurgischen Bereitschaftsdienstes und Erweiterung Dienstzeiten weiterer bestehender fachgebietsbezogener Bereitschaftsdienste.

 

Hamburg

  • Tägliches Monitoring der aufgrund einer milden Symptomatik in der häuslichen Quarantäne befindlichen COVID-19 Erkrankten durch die Gesundheitsämter. Kooperation mit den jeweiligen Hausärzten bei besonderen Fragestellungen.
  • Bei Verschlechterung oder anderen Beschwerden Hausbesuch der jeweiligen Hausärzte oder des Besuchsdienstes des Arztrufs Hamburg (116117). Überweisung in fachärztliche COVID-Sprechstunden bzw. stationäre Einweisung.
  • Fachärztliche COVID-Sprechstunden für COVID-positiv getestete Patienten, die während der Quarantäne nach (haus)ärztlicher Indikation eine nicht aufschiebbare fachärztliche Untersuchung/Behandlung benötigen. Die von der KV Hamburg eingerichtete COVID-Hotline zur Vereinbarung eines fachärztlichen COVID-Termins kann von den behandelnden Hausärztinnen und Hausärzten und dem Besuchsdienst des Arztrufs Hamburg (116117) in Anspruch genommen werden.
  • Infektionstransport von COVID-Erkrankten in die fachärztlichen COVID-Sprechstunden.
  • Verweist auf RKI-Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patientinnen und -Patienten.

 

Niedersachsen

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) unterstützt den kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 um eine Videosprechstunde / Telefonsprechstunde. Die KVN rechnet damit, dass der kassenärztliche Bereitschaftsdienst an den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen sowie den darauf folgenden Wochenenden stark belastet sein wird. Auch an den „Werktagen“ zwischen Weihnachten und Neujahr ist mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen.

Zur Entlastung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und zur ergänzenden Sicherstellung der Versorgung wird deshalb in dieser Zeit das Angebot der Terminservicestelle um  eine Video-/ Telefonberatung ergänzt.

Die Terminservicestelle unter 116117 nimmt an den genannten Tagen ab 9 Uhr geeignete Fälle auf und leitet sie an die Video-/Telefonsprechstunde der KVN weiter. Diese nimmt die Patientendaten auf, bucht die Patientinnen und Patienten in das virtuelle Wartezimmer und informiert den eingesetzten Arzt über die anstehenden Termine.

In der Zeit von 10 bis 15 Uhr werden dann Ärztinnen oder Ärzte für die Video-/Telefonsprechstunde zur Verfügung stehen. Dadurch werden die Bereitschaftsdienstpraxen und der fahrende Bereitschaftsdienst in Niedersachsen entlastet.

 

Nordrhein

  • Diagnosezentren: Unmittelbar nach dem Ausbruch Ende Februar 2020 wurde in Heinsberg ein mobiles Diagnosezentrum zur Entlastung der Praxen in Kooperation mit dem Kreis und dem DRK aufgebaut. In den folgenden Wochen wurden weitere 26 Diagnosezentren mit Beteiligung und ärztlichem Personal der KV Nordrhein aufgebaut. Die Zentren wurden mit Hard- und Software sowie ggf. medizinischem Material ausgestattet und bei Bedarf mobile Einsatzstationen zur Verfügung gestellt. Zur Honorierung der ärztlichen Leistung in den Diagnostik- und Testzentren konnte mit den Krankenkassen eine eigene Vergütung vereinbart werden.
  • Corona-Webseite: Es wurde eine Corona Webseite (www.coronavirus.nrw) aufgebaut, die die Ärzte- und Patientenschaft über die aktuellen Entwicklungen informiert. Sie enthält auch eine Karte mit Standorten und Kontaktdaten der Diagnosezentren.
  • Pflegeheimversorgung: Um auch in Corona-Zeiten die bestmögliche ärztliche Versorgung in Pflegeheimen sicherzustellen, hat die KV Nordrhein zusammen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Handlungsempfehlungen für die besonderen Versorgungsbedingungen in Pflegeheimen entwickelt. Grundlage sind Erfahrungswerte von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, die regelmäßig Pflegeheime betreuen. Die Hinweise umfassen die Organisation des ärztlichen Einsatzes in Pflegeeinrichtungen und Präventionsmaßnahmen. Zudem wurde ein Hinweisregister „Corona-Pflegeheimversorgung“ erarbeitet, das über die folgende Webseite erreichbar ist: www.coronavirus.nrw/pflegeheimregister. Über dieses Register können Ärztinnen und Ärzte ihre positiven wie negativen Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit in Pflegeheimen mit Kolleginnen und Kollegen teilen.
  • Förderung und Ausbau der Telemedizin: Das Coronavirus treibt die Digitalisierung voran. Eine Videosprechstunde hatten Mitte Juni bereits fast 4.000 Praxen gemeldet. Unterstützt wird diese Entwicklung durch das Land Nordrhein-Westfalen, das im Jahr 2020 dem Landesteil Nordrhein eine Million Euro für die Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung und für die technische Infrastruktur zur Durchführung von Videosprechstunden zur Verfügung stellt.
  • Patientenhotline 116117: Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde die Hotline 116117 um einen ärztlichen Beratungsservice zu COVID-19 erweitert. Das Angebot wird ständig an den Bedarf angepasst. In Spitzenzeiten erklärten sich bis zu 200 Ärztinnen und Ärzte bereit, in drei Schichten rund um die Uhr für die Patientinnen und Patienten da zu sein.
  • Aufbau eines Freiwilligen-Portals für Ärztinnen und Ärzte: Zur Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten und Coronavirus-Verdachtsfällen haben die Kassenärztliche Vereinigung KV Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein ein Online-Freiwilligenregister aufgebaut, in dem sich Ärztinnen und Ärzte als Helfer melden können.

 

Rheinland-Pfalz

Ein landesweites Netz aus Corona-Ambulanzen, Corona-Sprechstunden, Corona-Praxen und ein bedarfsweise eingesetzter Hausbesuchsdienst der KV RLP deckt die Behandlung von Personen mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sowie am Coronavirus Erkrankte ab.

  • Die KV RLP hat eine Eigeneinrichtung gegründet und hier zwei Ärzte eingestellt. Die Eigeneinrichtung ist in räumlicher Nähe zum Patientenservice 116117 angesiedelt. Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf COVID-19 können dort anrufen und werden auf Grundlage der Vorgaben des RKI eingeschätzt und in die geeignete Versorgungsebene gesteuert, d. h. im Falle eines begründeten Verdachts auf COVID-19 in eine Testambulanz oder an den Hausbesuchsdienst der KV RLP (s. 2.) und im Falle einer erforderlichen Behandlung an eine Corona-Ambulanz, -Praxis oder -Sprechstunde.
  • Corona-Praxen sind Praxen niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, welche in ihrer eigenen Praxis oder in ausgelagerten Praxisteilen alleine oder im Verbund mit Kolleginnen und Kollegen ausschließlich Verdachtsfälle oder Erkrankte behandeln.
  • Ärztinnen und Ärzte bieten in ihren Praxisräumlichkeiten Corona-Sprechstunden für diese Patientengruppe an. Die Sprechstunden laufen neben dem regulären Praxisbetrieb und sind zeitlich und/oder räumlich getrennt vom Regelbetrieb organisiert.
  • Zur Testung und ggf. Behandlung von immobilen Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf COVID-19 hatte die KV RLP einen Hausbesuchsdienst eingerichtet, in dem Ärztinnen und Ärzte auf Honorarbasis tätig waren, die mit PKW des Bereitschaftsdienstes der KV RLP die Patientenschaft aufsuchten und das Testmaterial an ein Labor schickten. Die Patientensteuerung erfolgte über den Patientenservice 116117. Der Hausbesuchsdienst bestand zeitweise aus bis zu 10 Teams, welche im Schichtbetrieb 16 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche die Patientinnen und Patienten zuhause aufsuchten. Die getesteten Patientinnen und Patienten konnten ihr Testergebnis unter Verwendung eines persönlichen Zahlencodes auf der Website der KV RLP einsehen. Mit zurückgehender Nachfrage wurde der Hausbesuchsdienst am 9. Mai zunächst eingestellt, kann jedoch bei steigenden Infektionszahlen jederzeit wieder aktiviert werden.

 

Saarland

COVID-19-Testzentren

  • Zunächst pro Landkreis eine Drive-In-Teststation. Zwischenzeitlich reduziert auf drei zentrale Anlaufstellen, von denen zurzeit noch eine betrieben wird. Der Betrieb der Teststation(en) erfolgt u. a. in Kooperation mit den Landkreisen / dem Regionalverband, der Bundeswehr und weiteren Beteiligten vor Ort.

Mobiler Corona-Dienst

  • Für dringende Fälle, hat die KV Saarland ein Team von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten aufgestellt, die bereit sind, eine Vor-Ort-Versorgung von nicht mobilen Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf COVID-19 zu übernehmen.
  • Die Koordination der Besuche erfolgt durch die KV Saarland.

Corona-Ambulanzen

  • Die KV Saarland hat seit Montag, 20.04.2020 insgesamt sieben Corona-Ambulanzen eingerichtet (in jedem Landkreis mindestens eine); diese sind montags bis freitags jeweils vier Stunden täglich sowie an den Wochenenden und an Feiertagen jeweils zwei Stunden geöffnet.
  • Der Zugang der Patientinnen und Patienten zu den Corona-Ambulanzen erfolgt durch Überweisung über die Telefonnummer der Praxis des Vertragsarztes bzw. der Vertragsärztin. Die Organisation der Termine obliegt den einzelnen Ambulanzen.

Corona Call

  • Seit 08.04.2020 Etablierung eines Telefonarztes bei der 116117, vorerst im Rahmen einer Erprobungsphase zu Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Durch den Einsatz des Telefonarztes erfolgt die Beratung von Patientinnen und Patienten zu medizinischen Fragestellungen allgemeiner Art, auch im Zusammenhang mit Corona. Nachfolgend erfolgt je nach Bedarf durch die Ärztin bzw. den Arzt die Weiterleitung des Patienten in die für ihn adäquate Versorgungsebene.

 

Sachsen-Anhalt

Schnelle Erkennung und Versorgung von SARS-CoV-2-Infizierten ist von Anfang an Strategie der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) gewesen. Gemeinsam mit Vertragsärztinnen und -ärzten und in sehr guter Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und dem Pandemiestab des Landes entstanden folgende Angebote für die Patientenschaft.

  • Extra Fahrdienste versorgen Corona Verdachtsfälle ab 07.03.2020, gesteuert über die 116117.
  • Start der ersten KV-Fieberambulanz in Magdeburg und in Halle durch eine dafür ermächtigte Einrichtung am 09.03.2020.
  • Roll-Out des Fieberambulanz-Konzeptes (Sprechstunden, Abstrichstellen und Drive-In) mit Vertragsärzten, MVZ und Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt.
  • 42 Fieberambulanzen für Sachsen-Anhalt (eine Fieberambulanz entfällt auf ca. 48.000 Einwohner).

Gesundheitsämter und KVSA arbeiten eng zusammen.

  • Einen Tag nach Ausrufung der Quarantäne in Jessen öffnet die Fieberambulanz der KVSA in Jessen und ist dort über das Ende der Quarantäne hinaus aktiv.
  • Teams der KVSA unterstützen das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises bei den Untersuchungen der über 2.500 Mitarbeitenden der lokalen fleischverarbeitenden Industrie.
  • Mehrere Gesundheitsämter vermitteln auch über ihre Hotlines Patientinnen und Patienten an die Fieberambulanzen und Corona-Fahrdienste.

 

Schleswig-Holstein

Ambulantes Monitoring von COVID-19-Positivpatienten
Monitoring digital – Vernetzung von Datenbanken der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im Land Schleswig-Holstein.

Grundlage:

  • Erstellung einer Liste von telefonisch abfragbaren Überwachungsparametern zu COVID-19 durch ein medizinisches Expertengremium des Landes Schleswig-Holstein.
  • Auftrag des Landes an die KVSH zur Umsetzung, da wegen Überlastung des ÖGD nicht durch regionale Gesundheitsämter leistbar.

Ziel:

  • Kontinuierliche Überwachung von Gesundheitsparametern zu COVID-19 während der vom Gesundheitsamt verfügten Isolation der Patientinnen und Patienten zu Hause. Tägliches Controlling der Durchführung.
  • Früherkennung möglicher Krankheitskomplikationen.
  • Verhinderung von Schwersterkrankungen durch frühzeitige Erkennung und Behandlung von Komplikationen.
  • Vermeidung intensivmedizinischer Behandlung und Schonung klinischer Kapazitäten.

Voraussetzungen:

  • Übermittlung der Daten der Positivfälle seitens der Kreisgesundheitsämter (Patientenname, Anschrift, Beginn der angeordneten Isolation, Hausarzt) in eine Landesdatenbank.
  • Erteilung einer Zugriffsberechtigung für die KVSH auf die Landesdatenbank und Download der Daten in eine KVSH-Datenbank.
  • Zuordnung der Patientendaten zu ihren Hausärzten.
  • Optionen bilden zu Patientinnen und Patienten, die Hausärztinnen bzw. Hausärzte nicht in Schleswig-Holstein haben.
  • Abgabe vom Land gestellter Pulsoximeter an die Patientinnen und Patienten durch die Gesundheitsämter.
  • Vergütungsregeln.

Umsetzung:

  • Abfrage der Beteiligung der Hausärzte zu zweimal täglichem Monitoring (einschließlich Wochenende) sowie täglicher Controllingeinträge im eKVSH-Portal. Vergütung pro Telefonmonitoring. Dokumentation gemäß vorgegebenem Protokoll, Verbleib in der Patientenakte des Hausarztes.
  • Bildung eines 24/7-Hintergrunddienstes als Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten in den Zwischenphasen (Pneumologie). Bezahlung pro Stunde gemäß Notdienstvereinbarung für Hintergrunddienste. Persönliche Dokumentation.
  • Bildung eines 24/7-Fahrdienstes mit Notfallkompetenz im Falle einsetzender Komplikationen (Anästhesie). Bezahlung pro Stunde gemäß Notdienstvereinbarung für Fahrdienste. Persönliche Dokumentation. Ausstattung mit Schutzmaterial durch die KVSH.
  • Bildung eines ärztlichen KV-Monitoringteams zur Überwachung von Patientinnen und Patienten mit Hausärzten außerhalb Schleswig-Holsteins. Erstellung einer separaten Datenbank zur medizinischen Dokumentation.
  • Beauftragung der Hausärztinnen und Hausärzte zu zweimal täglichen Anrufen im 12-Stunden-Abstand beim Patienten und Dokumentation der abgefragten Parameter auf einem 7-Tage-Protokoll. Einrichtung eines Mail- und SMS-Systems zur Erinnerung des behandelnden Arztes bei Zeitüberschreitung zur täglichen Meldung.
  • Errichtung einer Landesdatenbank zur Füllung durch die Gesundheitsämter.
  • Errichtung einer KVSH-Datenbank ausschließlich für Monitoringzwecke.
  • Verknüpfung beider Datenbanken mit zweimal täglicher gegenseitiger Aktualisierung.
  • Einwahl der Hausärztinnen und Hausärzte in das eKVSH-Portal mit der bestehenden persönlichen Zugangsberechtigung. Einsicht in die Liste der eigenen Patientinnen und Patienten. Tägliches Controlling.
  • Festlegung der Übertragung des Falles an KV-Arztteam bei Überschreitung der Meldezeiten.
  • Überwachung der Fallzahlen, Überwachung der Zeitabläufe der Isolationen. Meldung an die Gesundheitsämter frühestens nach 14 Tagen und mehr als 48 Stunden Symptomfreiheit.
  • Sonderfunktionen: Vertretungsoptionen, Meldung stationärer Einweisungen, Meldung bei Ablehnung Monitoring durch den Patienten. Meldung bei zweimaliger telefonischer Nichterreichbarkeit des Patienten.

Perspektive:

  • Langfristiges Beibehalten der digitalen Verbindung zwischen KVSH und ÖGD.
  • Digitalisierung der Infektionsmeldung und Bereitstellung in allen PVS-Systemen.
  • Digitale Bearbeitung einer Infektionsmeldung in der Praxis und Übermittlung an regionales Gesundheitsamt.
  • Digitale Weitergabe von ÖGD an Landesmeldestelle.
  • Digitale Rückmeldungen an Praxen.

 

Thüringen

Zentrale sowie mobile Abstriche und Infektbehandlung:

  • 25 Praxis-unabhängige Abstrich-Stützpunkte (Testzentren) sowie ca. zehn zentrale Infektsprechstunden,
  • Fahrdienste: Ausrüstung mit einem Corona-KIT (Schutzkleidung, Abstrichmaterial, Dokumentation).
  • Infektfahrzeug (Erfurt): Ausrüstung mit mobiler PC-Station und Corona-KIT.

Heimkonzept:

  • 24/7-Rufbereitschaft über Dienstgruppen organisiert.
  • Monitoring zurzeit analog, ein digitales System der Firma Vitabook ist vorgesehen.
  • Monitoring nach Modified Early Warning System (MEWS).
  • Transporte von COVID-19 Patienten in ein Krankenhaus werden über die Vermittlungszentrale mit den Rettungsleitstellen koordiniert (Spezialfahrzeuge), Anforderung über eine PRIO-Nummer.

Informationshotline über Vermittlungszentrale:

  • Zur Bewältigung der Anrufe mit Informationsbedarf ohne ein konkretes medizinisches Anliegen wurde intern eine abgesetzte Infohotline aufgebaut und mit einem zusätzlichen Personalpool besetzt.
  • Anpassung des gesamten Anrufer-Managements der Vermittlungszentrale (zusätzliche PRIO-Nummern, Warteschleifen, Ansagen).

Telenotarzt:

  • Zwei PC-Arbeitsplätze in der Landesgeschäftsstelle wurden geschaffen.
  • Alle Notarzt-Einsatzfahrzeuge in Thüringen wurden mit Tablet-Computern ausgestattet.
  • Der Telenotarzt kommuniziert mit dem jeweiligen Rettungsdienst-Team am Einsatzort und kann auf Vitaldaten des Patienten zugreifen.
  • Die Kommunikation ist über eine datensichere Verbindung möglich (verschlüsselte Video- und Audioverbindung).

 

Westfalen-Lippe

  • KVWL-Telegramme: Über das KVWL-Telegramm informiert die KVWL ihre Mitglieder regelmäßig über kurzfristige Änderungen und wichtige Informationen für den Praxisablauf während der Corona-Pandemie. Seit Anfang 2020 wurden schon ca. 250 Telegramme an Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe verschickt.
  • Verteilung von PSA an Praxen und Zentren: Die KVWL übernahm zu Beginn der Corona-Pandemie die zentrale Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und verteilte diese an die Vertragspraxen sowie die Diagnose- und Behandlungszentren in der Region.
  • Kornbrennerei lieferte Ethanol: Da in der Anfangszeit der Pandemie nicht nur persönliche Schutzausrüstung, sondern auch Desinfektionsmittel knapp war, kaufte die KVWL auf unbürokratischem Weg 10.000 Liter Ethanol bei einer Kornbrennerei im Münsterland, das zu Desinfektionsmittel verarbeitet und an die Praxen ausgeliefert wurde.
  • Regionale Diagnose- und Behandlungszentren: Im Frühjahr 2020 hat die KVWL, zusammen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Landesteil, mehr als 35 Corona-Diagnose- und Behandlungszentren aufgebaut, um Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion zu testen und ggf. zu behandeln. Ziel war es, die Praxen in den ersten Monaten der Pandemie zu entlasten. Ein COVID-19-Behandlungszentrum entstand auch im BVB-Stadion.
  • Handlungsempfehlungen zur Einrichtung von Infektionssprechstunden: Bereits im Sommer 2020 hat die KVWL den Leitfaden „Infektionssprechstunde – Risikomanagement in Arztpraxen“ veröffentlicht. Die Praxen der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft haben auf diese Weise frühzeitig umfassende Handlungsempfehlungen für den Umgang mit der Pandemie im Praxisalltag erhalten.
  • Unterstützung bei Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh: Nach dem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb im Kreis Gütersloh im Juni 2020 hat die KVWL in enger Zusammenarbeit mit der Kommune und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vor Ort kurzfristig und unbürokratisch ein COVID-19-Diagnosezentrum sowie zwei Behandlungszentren eingerichtet, um alle Beschäftigten und ihre Familien testen und ggf. behandeln zu können. Außerdem wurde in kürzester Zeit Informationsmaterial in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt.
  • Testzentren an Flughäfen: Mit dem Ende der Sommerferien 2020 hat die KVWL an den Flughäfen in Dortmund, Münster/Osnabrück und Paderborn kurzfristig COVID-19-Testzentren aufgebaut, um Infektionen mit dem Coronavirus unter Urlaubsrückkehrern und Einreisenden aus Risikogebieten einzugrenzen und so eine Ausbreitung des Virus einzudämmen.
  • Auflistung testender Praxen: Im Herbst 2020 hat die KVWL eine Liste von Praxen in der Region geführt, die Corona-Tests bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten sowie Lehrerinnen und Lehrern und Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen angeboten haben. Die Auflistung wurde fortlaufend aktualisiert.
  • Optimierung der Notfalldienstpraxen: Im Oktober 2020 hat die KVWL in einer großangelegten Aktion die Notfalldienstpraxen im Landesteil fit für den ersten Winter mit der Corona-Pandemie gemacht. An vielen Standorten wurden die Räumlichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufgeteilt oder ausgelagert, um so eine bessere Trennung von Patientinnen und Patienten mit und ohne Infektsymptomen zu gewährleisten und potenzielle Infektionsketten zu unterbrechen.
  • Samstagssprechstunden: Zwischen Oktober und Dezember 2020 hat die KVWL gemeinsam mit der niedergelassenen Vertragsärzteschaft und zusätzlich zum ärztlichen Bereitschaftsdienst Samstagssprechstunden für Personen mit Atemwegsinfekten organisiert, um die Notfalldienstpraxen weiter zu entlasten.
  • Rekrutierungskampagne für die Impfzentren: Schon im November 2020 hat die KVWL mit einer großangelegten Rekrutierungskampagne begonnen, medizinisches Personal für die geplanten 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe anzuwerben. Insgesamt gingen daraufhin rund 25.000 Bewerbungen von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Fachpersonal ein.
  • Corona-Webseite: Seit Dezember 2020 finden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, ebenso wie Patientinnen und Patienten wichtige Informationen zur Corona-Pandemie zentral unter www.corona-kvwl.de. Hier informiert die KVWL über die neuesten Verordnungen, gibt Hinweise zur Impfstoffbestellung und fasst wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger zusammen.
  • Digitale Impfseminare: Begleitend zum Start der Impfungen gegen das Coronavirus hat die KVWL Online-Impfseminare angeboten, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte optimal auf die Impfkampagne vorzubereiten.
  • Impfberichte: Seit Anfang 2021 veröffentlicht die KVWL unter www.corona-kvwl.de/impfberichte verschiedene Auswertungen über die durchgeführten Impfungen in den Kreisen und kreisfreien Städte im Landesteil. Die Berichte wurden im Laufe der Monate immer detaillierter und geben einen Überblick über die Leistung der mobilen Teams, der Impfzentren und der niedergelassenen Ärzteschaft in der Impfkampagne.
  • Kurzfilm über die Arbeit der Impfzentren: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe und viele weitere Beteiligte haben in den letzten Monaten Großartiges geleistet. Die KVWL würdigt dies mit einer filmischen Hommage an funktionierendes Teamwork. Der Film ist unter Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe – Impfen gegen die Pandemie abrufbar.
  • Impfdisko im Impfzentrum Olpe: Schon frühzeitig haben die Impfzentren in Westfalen-Lippe Konzepte erarbeitet, um die Bürgerinnen und Bürger zu einer Impfung zu motivieren. So gab es bereits im Juni 2021 im Olpener Impfzentrum die erste „Impfdisko“ im Landesteil mit alkoholfreien Cocktails und Live-DJ.