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ZNS-Konsil Telemedizinisches Expertenkonsil für neurologische und psychiatrische Erkrankungen in Thüringen

Digitalisierung Vernetzung Thüringen
Das telemedizinische Konsil vernetzt Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit neuropsychiatischen Erkrankungen betreuen, mit Expertinnen und Experten aus den Fachgebieten der Neurologie und Psychiatrie. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat das ZNS-Konsil zusammen mit dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte, dem Berufsverband Deutscher Neurologen und dem Berufsverband Deutscher Psychiater sowie der BARMER-Ersatzkasse zur fachärztlichen Versorgung in Thüringen etabliert.
ZNS-Konsil

ZNS-Konsil in der Praxis
Das ZNS-Konsil können Ärztinnen und Ärzte nutzen, die für die Diagnose und Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten fachärztliche Unterstützung hinzuziehen möchten. Wird etwa in der Hausarztpraxis eine Erkrankung des zentralen Nervensystems (ZNS) festgestellt, kann über das ZNS-Konsil innerhalb von 24 Stunden eine fachärztliche Einschätzung zu Behandlungsoptionen oder weiterführenden Diagnoseempfehlungen eingeholt werden.

Leitliniengerechte Therapie
Die Anfragealgorithmen werden von Expertinnen und Experten der beteiligten Berufsverbände entwickelt und beinhalten die jeweils gültigen medizinischen Leitlinien. Damit verfügt das telemedizinische Konsil über die aktuell besten Behandlungsstandards für die ausgewählten Indikationen. Bestandteil der vertraglichen Regelungen mit der BARMER-Ersatzkasse und zwischenzeitlich auch mit der IKK classic sind die Indikationen Kopfschmerz, multiple Sklerose, Depressionen und Demenz.

Telemedizin
Eine telemedizinische Beratung kommt für diese Indikationen immer dann in Betracht, wenn eine persönliche Vorstellung der Patientinnen und Patienten in der Facharztpraxis nicht zwingend erforderlich ist. Den Patientinnen und Patienten bietet das ZNS-Konsil den Vorteil, dass die Zahl der notwendigen Termine und die damit verbundenen oft langen Anfahrten und Wartezeiten in der Facharztpraxis reduziert werden können.

Vorbild für weitere Regionen
Das ZNS-Konsil sorgt für eine bessere Behandlungsqualität, indem es die Zahl der tatsächlich notwendigen Facharztbesuche reduziert und gleichzeitig die möglichen Behandlungsoptionen für die niedergelassenen hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte erhöht. Das Projekt ist wegweisend und kann nach einer erfolgreichen Pilotphase auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommen.

Wer kann das ZNS-Konsil einsetzen?
Das ZNS-Konsil können alle Ärztinnen und Ärzte nutzen, die am Rahmenvertrag zwischen der KV Thüringen und BARMER teilnehmen. Der Zugang ist über die KV Thüringen möglich. Ein Internetanschluss in der Praxis ist dafür ausreichend. Die IT-Technik ist unabhängig von der geplanten Telematik-Infrastruktur einsetzbar, kann aber jederzeit in diese implementiert werden.

Wie werden die Patientendaten geschützt?
Das ZNS-Konsil wird von einer datensicheren Kommunikationssoftware unterstützt. Zentrales Element ist das Datenschutzkonzept Data-Split. Beim Datentransfer werden die persönlichen Daten der Patientinnen und Patienten von den medizinischen Daten getrennt. Eine Verknüpfung dieser Daten durch Dritte ist ausgeschlossen.

Wie gestaltet sich der Konsultationsablauf?
Der niedergelassene Arzt wählt zunächst die Indikation aus, die einer Abklärung bedarf. Ein Auswahlmenü zeigt alle Expertinnen und Experten für die konkrete Anfrage an. Die Patientendaten sowie die medizinischen Angaben werden in das vorgesehene Formular eingegeben und direkt an den Experten gesendet. Der Empfänger wird per E-Mail über die Anfrage informiert. Mithilfe der Software kann das Anfrageformular unmittelbar geöffnet und beantwortet werden. Sind für die Diagnose weitere Informationen oder Laborwerte erforderlich, können diese ebenfalls über das Programm angefordert werden. Das Konsil wird durch den anfragenden Arzt beendet, wenn die Fragestellung ausreichend beantwortet ist. Der konsultierte Experte kann eine Vorstellung bei einem Facharzt vorschlagen, wenn ein persönlicher Kontakt geboten scheint.

Kooperationspartner
Zur Umsetzung dieses telemedizinischen Expertenkonsils wurde zwischen der BARMER-Ersatzkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein Vertrag zur Verbesserung und Förderung der vernetzten medizinischen Versorgung in Thüringen nach § 140a SGB V abgeschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet das Teilnahmeverfahren für Ärztinnen und Ärzte sowie für Versicherte und regelt die Abrechnung der Vergütungspauschalen für das telemedizinische Expertenkonsil. Der Freistaat Thüringen stellt für das ZNS-Konsil Fördermittel bereit. Das Geld wird verwendet, um die Software speziell auf die Versorgungslandschaft in Thüringen zuzuschneiden.

Weitere Informationen unter www.kvt.de und www.zns-konsil.de

Das Projekt im Überblick

  • telemedizinisches Konsil der KV Thüringen in Zusammenarbeit mit den neuropsychiatrischen Berufsverbänden
  • Verbesserung der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit neurospsychiatrischen Erkrankungen
  • bei den Indikationen Kopfschmerz, multiple Sklerose, Depressionen und Demenz
  • für Versicherte der BARMER-Ersatzkasse in Thüringen