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Ambulante Versorgung in Filialpraxen Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Nachwuchsförderung Sicherstellung Sachsen-Anhalt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt hat eigene Arzpraxen aufgebaut, um dem Ärztemangel in der Region entgegenzuwirken. Die Filialpraxen wurden zum einen an Orten mit nicht gedecktem Versorgungsbedarf etabliert. Zum anderen wurden Praxen, die nicht nachbesetzt werden konnten, als Eigeneinrichtungen fortgeführt.
Ambulante Versorgung in Filialpraxen

Maßnahmen gegen Ärztemangel
Die KV Sachsen-Anhalt begegnete dem drohenden Ärztemangel schon frühzeitig: Neben einem abgestimmten Konzept zur Bindung Medizinstudierender an Sachsen-Anhalt wurden differenzierte Instrumente entwickelt, Niederlassungen zu unterstützen. Zu diesen strategischen Maßnahmen sind ab 2010 auch Eigeneinrichtungen gemäß § 105 SGB V – Förderung der vertragsärztlichen Versorgung – gegründet worden, die die Versorgung in ausgewählten Gegenden sicherstellen.

Mehr Flexibilität für Ärztinnen und Ärzte
Die Patientenversorgung in den Eigeneinrichtungen wird von Ärztinnen und Ärzten übernommen, die vor Ort ansässig sind. Darüber hinaus konnten Ärztinnen und Ärzte gewonnen werden, die bereits anderweitig angestellt oder schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden waren. Das Arbeitsverhältnis in den Filialpraxen kann in Anstellung oder selbstständig, in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden.

Auf die Lebensphase abgestimmt
Die Arbeit in einer Filialpraxis ermöglicht jungen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziniern, den Praxisalltag kennenzulernen und mitzugestalten, ohne sich langfristig an einen Standort zu binden oder ein wirtschaftliches Risiko einzugehen. Ältere Ärztinnen und Ärzte können nach ihren Möglichkeiten weiterhin am Erwerbsleben teilnehmen und ihre Erfahrungen weitergeben.

Von der Eigeneinrichtung in die eigene Niederlassung
Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, die Praxis selbst zu übernehmen und in Niederlassung fortzuführen. Vier Eigeneinrichtungen wurden inzwischen von ehemals bei der KV angestellten Medizinerinnen und Medizinern übernommen.

Patientenaufkommen in Eigeneinrichtungen
In den anfangs nur hausärztlich ausgerichteten Eigeneinrichtungen konnten Patientinnen und Patienten versorgt werden, die durch den Wegfall bestehender Arztpraxen unversorgt geblieben wären. Im Jahr 2011 wurden ca. 16.000 Versicherte in vier Praxen behandelt, im Jahr 2018 waren es bereits 64.000 Versicherte in neun Praxen.

Finanzierung
Filialpraxen werden wie herkömmliche Vertragsarztpraxen abgerechnet. Aus den Einnahmen werden die Betriebskosten und die Personalkosten finanziert.

Kooperationspartner
Die KV Sachsen-Anhalt entwickelte in Zusammenarbeit mit der AOK Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales das Konzept der Filialpraxen. 2008/2009 wurde die erste konzeptionelle Phase des Projekts zunächst im Rahmen des Bundeswettbewerbs "Gesundheitsregionen der Zukunft" gefördert. Im Anschluss wurde der Aufbau von Filialpraxen in unterversorgten Regionen im Rahmen eines Modellvorhabens bis 2011 von den drei Projektpartnern KV Sachsen-Anhalt, AOK Sachsen-Anhalt und dem Land) weiter getragen. Seit 2012 wird das Projekt von der KV Sachsen-Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt finanziert. Zwischenzeitlich wurden 15 Eigeneinrichtungen betrieben, vier von den Ärzten übernommen und weitergeführt.

Das Projekt im Überblick

  • ambulate Versorgung in Eigeneinrichtungen der KV Sachsen-Anhalt
  • hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte
  • Sicherstellung der Versorgung in dünn besiedelten oder unterversorgten Regionen
  • Finanzierung nach dem Modell herkömmlicher Vertragsarztpraxen