Westfalen-Lippe

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist Dienstleister für ihre Mitglieder, die sie mit zahlreichen Beratungs- und Service-Angeboten unterstützt. Sie erfüllt gemeinsam mit mehr als 15.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenschaft den gesetzlichen Auftrag, die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Region Westfalen-Lippe sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).
Darüber hinaus übernimmt die KVWL in ihrer Funktion als Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Mitglieder die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen. Dadurch wird gewährleistet, dass den Krankenkassen nur solche Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nach den Gebührenordnungen berechnungsfähig sind (Gewährleistungsauftrag). Zudem verteilt sie das mit den Krankenkassen ausgehandelte Gesamthonorar an ihre Mitglieder.
Auf kommunaler, Landes- und Bundesebene vertreten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Grundsätzlich gibt es dazu in jedem Bundesland eine KV – nur im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sind es zwei (KV Westfalen-Lippe und KV Nordrhein). Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe teilnehmen möchten, sind Pflichtmitglieder der KVWL. Im Gegenzug unterstützt sie die Körperschaft mit einem umfangreichen Dienstleistungsangebot und beantwortet sämtliche Fragen zu den Themen Niederlassung, Sicherstellung, Abrechnung, Verträge, Honorar, Verordnung und Qualität.
Stefan Kuster Pressesprecher
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Str. 4–6
44141 Dortmund
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COVID-Patienten-Monitoring
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Der DMP-Atlas Nordrhein-Westfalen (NRW)