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Besondere Förderung der Pflegeheimversorgung Bessere Betreuung in vollstätionären Pflegeeinrichtungen

Vernetzung Nordrhein
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat mit den nordrheinischen Krankenkassen eine besondere Förderung für die Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen vereinbart. Mit der Vereinbarung sollen nicht nur die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern auch die Strukturen der Pflegeheimversorgung gefördert und nachhaltig verbessert werden.
Besondere Förderung der Pflegeheimversorgung

Ziel der Vereinbarung
Die Vereinbarung dient zum einen dazu, die ärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen zu verbessern. Zum andern sollen die Strukturen der Pflegeheimversorgung gefördert und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

Teilnehmende Versicherte
Die Vertragsinhalte gelten für die nordrheinischen Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, sofern sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufgenommen sind.

Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
Teilnahmeberechtigt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein, die einen Kooperationsvertrag mit einer vollstationären Pflegeeinrichtung schließen. Diesen müssen sie gegenüber der KV Nordrhein nachweisen. Der Vertrag führt bestimmte Leistungen auf, die zusätzlich zu den entsprechenden EBM-Kapiteln entweder von Ärztinnen und Ärzten oder von nichtärztlichen Praxisassistenten erbracht werden können.

Anreize für bessere Betreuung
Für ihre Leistungen im Rahmen der Förderung erhalten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte extra Honorare zusätzlich zu den Vergütungen nach Kapitel 37.2 und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Dies gilt auch für die nichtärztlichen Praxisassistenten.

Gemeinsame Visite
Die gemeinsame Visite wird von koordinierenden Ärztinnen und Ärzten gemeinsam mit den kooperierenden Fachärztinnen und Fachärzten durchgeführt. Sie sollte innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn und Start der Behandlung sowie bei einem Arztwechsel erfolgen. Dabei werden die Bewohnerinnen und Bewohner im Hinbilck auf ihren Gesundheitszustand, ihre gesundheitliche Entwicklung und eventuelle Auffälligkeiten untersucht. Zudem wird die Medikation der Patientinnen und Patienten kontrolliert. Dies geschieht auch unter der Prämisse, möglichst nicht mehr als fünf Wirkstoffe zu verordnen.

Regelmäßige Visite
Zu den weiteren Leistungsbestandteilen des Vertrags zählt die regelmäßige Visite. Dabei besuchen sowohl die koordinierenden als auch die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte turnusmäßig im Quartal die Pflegeheime, mit denen sie vertraglich kooperieren, und untersuchen alle betreuten Patientinnen und Patienten. Optional kann die Visite an die nichtärztlichen Praxisassistenten deligiert werden.

Neue Strukturen in der Pflegeheimversorgung
Alle Kreisstellen der KV Nordrhein übernehmen eine Informations- und Vermittlungsfunktion im Rahmen ihrer regionalen Möglichkeiten. Sie unterstützen die Medizinerinnen und Mediziner dabei, sich nicht nur untereinander, sondern auch mit den Pflegeheimen vor Ort zu verzahnen. Um Informationen etwa zur Ausstattung von Pflegeheimen und zu bestehenden Kooperationsvereinbarungen systematisch abrufbar zu machen, ist der Aufbau einer Pflegeheim-Datenbank vorgesehen. Auf längere Sicht zielt die Vereinbarung darauf ab, dass jedes Pflegeheim in Nordrhein mindestens einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

Kooperationspartner
Die Vereinbarung wurde von der KV Nordrhein mit den nordrheinischen Krankenkassen abgeschlossen. Die Förderung gilt von Oktober 2019 bis März 2022 und umfasst ein Volumen von 16,5 Mio. Euro.

Weitere Informationen unter www.kvno.de

Merkblatt zum Projekt

Das Projekt im Überblick

  • Verbesserung der ärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen
  • Teilnahme von Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein
  • Kooperation von Ärztinnen und Ärzten aus dem haus- und dem fachärztlichen Bereich
  • Aufbau einer Pflegeheim-Datenbank