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Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Neustrukturierung der Notfallversorgung in Bayern

Notfallversorgung Bayern
Innerhalb von zwei Jahren wurde der allgemeine ärztliche Bereitschaftsdienst in Bayern reformiert.
    Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

    Maßnahmen
    Eckpunkte dieser Reform sind die über einhundert zentral gelegenen allgemeinen ärztlichen Bereitschaftspraxen. Sie sind in der Regel in oder an Krankenhäusern gelegen und können von über 99 Prozent der bayerischen Bevölkerung innerhalb von 30 PKW-Fahrminuten erreicht werden. Weiterhin wurde flächendeckend ein separater Fahrdienst für medizinisch notwendige Hausbesuche eingeführt. Zudem unterstützen sogenannte Poolärzte den Bereitschaftsdienst, indem sie freie Dienste sowohl im Fahrdienst als auch in einer Praxis übernehmen. Als Poolärzte können Ärztinnen und Ärzte tätig werden, die als Nichtvertragsärzte eine Kooperationsvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns schließen.

    Ziele

    • Entlastung der Notfallambulanzen
    • Erhöhung der Sicherheit der Diensthabenden
    • Stärkung der ambulanten Versorgung

    Weitere Informationen unter www.bereitschaftsdienst-bayern.de

    Das Projekt im Überblick

    • Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der KV-Region Bayern
    • Etablierung zentral gelegener Bereitschaftspraxen
    • Einführung eines flächendeckenden separaten Fahrdienstes
    • Einsatz von Poolärzten für Dienste, die von Vertragsärzten nicht abgedeckt werden können