Menü

Förderung der rheumatologischen Versorgung Rheumavereinbarung zur Anpassung der Versorgungs- und Vergütungsstrukturen

Sicherstellung Schleswig-Holstein
Ziel der Rheumavereinbarung ist, dass Patientinnen und Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen möglichst früh eine spezifische Therapie beginnen. Die Rheumavereinbarung schafft dafür die passenden Voraussetzungen. Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine entzündliche Rheumaerkrankung erhalten in ihrer Hausarztpraxis ein standardisiertes Screening. Bei einem entsprechenden Befund werden sie in eine rheumatologische Facharztpraxis überwiesen.
Förderung der rheumatologischen Versorgung

Dokumentation mit dem Befund- und Überleitungsbogen
Zentrales Element der Rheumavereinbarung ist der strukturierte und für Schleswig-Holstein einheitliche Befund- und Überleitungsbogen. Er dient in der Hausarztpraxis dazu, die wichtigsten Symptome sowie erforderliche Laborwerte der Patientin bzw. des Patienten zu dokumentieren. Der Befund- und Überleitungsbogen verbleibt in der Hausarztpraxis, wenn keine oder eine geringe Wahrscheinlichkeit für eine entzündliche Rheumaerkrankung festgestellt wird.

Kommunikation mit der Facharztpraxis
Liegt mit hoher Wahrscheinflichkeit eine entzündliche Rheumaerkrankung vor, wird der Befund- und Überleitungsbogen sowie weitere relevante Vorbefunde an die rheumatologische Facharztpraxis übermittelt. Diese kann anhand der umfangreichen Dokumentation schnell einschätzen, wie dringend eine Behandlung erforderlich ist. Bei entsprechender Voraussetzung wird ein Termin innerhalb von 14 Tagen vergeben.

Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte
Alle Hausärztinnen und Hausärzte, die im hausärztlichen Versorgungsbereich tätig sind, können das standardisierte Screening abrechnen. Die Pauschale dafür beträgt 20 Euro. Eine Ausnahme bilden die hausärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie, die als Rheumatologinnen und Rheumatologen an der Vereinbarung teilnehmen.

Vergütung der rheumatologischen Fachärztinnen und Fachärzte
Für Neupatienten, die mittels strukturierten Befund- und Überleitungsbogen in die rheumatologische Praxis überwiesen und daraufhin dort behandelt werden, ist in den ersten vier Quartalen der Behandlung eine Betreuungspauschale in Höhe von 20 Euro pro Quartal abrechenbar. Die Betreuungspauschale für Dauerpatienten ab dem fünften Quartal beträgt 10 Euro. Ist eine Umstellung, eine Reduzierung oder das Absetzten der Arzneimittelverordnung notwendig, kann eine Pauschale in Höhe von 10 Euro abgerechnet werden.

Am Vertrag beteiligte rheumatologische Fachärztinnen und Fachärzte
Zu dieser Gruppe zählen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie (auch hausärztlich Tätige), Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie mit Schwerpunkt Rheumatologie bzw. Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie, sofern der festgelegte Anteil „rheumatologischer Betreuung“ (mindestens 10 %) erreicht oder die geforderte Mindestanzahl an „Rheumafällen“ (mindestens 150 Fälle im Quartal) erbracht worden sind.

Kooperationspartner
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, die Landesverbände der Krankenkassen AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, BKKLandesverband NORDWEST, IKK Nord, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kiel, KNAPPSCHAFT sowie die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse

Weitere Informationen unter www.kvsh.de

Das Projekt im Überblick

  • schneller Zugang zur ambulanten fachärztlichen Versorgung für Patientinnen und Patienten mit entzündlicher Rheumaerkrankung
  • Teilnahme ohne weitere Genehmigung für Ärztinnen und Ärzte oder Einschreibung von Versicherten
  • strukturiertes Screening mittels eines einheitlichen Befund- und Überleitungsbogens
  • bei vorliegender Dringlichkeit vergibt die Facharztpraxis einen Termin innerhalb von 14 Tagen